Spendeninformation
Die Versorgung der kranken Kinder wird zu einem großen Teil im Rahmen gesetzlicher Regelungen durch die Kostenträger finanziert. Die Betreuung der Eltern und Geschwister, auch über den Tod des Kindes hinaus, muss vollständig über Spenden finanziert werden. Dem Kinder- und Jugendhospiz Burgholz ist es besonders wichtig nicht nur das erkrankte Kind, sondern die ganze Familie auf ihrem schweren Weg zu begleiten. Um betroffenen Familien den Aufenthalt im Kinder- und Jugendhospiz Burgholz zu ermöglichen, bezahlen die Angehörigen nichts für die Zeit ihres Aufenthaltes. Die Betreuung darf nicht von finanziellen Möglichkeiten abhängig sein. Die Kinderhospiz-Stiftung unterstützt das Kinder- und Jugendhospiz bei dieser, aber auch bei anderen finanziellen Aufgaben.
Der Kinderhospiz-Stiftung ist es wichtig sorgsam mit den Spenden umzugehen. So arbeiten alle Vorstände der Stiftung, sowie die Geschäftsführung des Hauses ehrenamtlich und jede Spende die bei uns und der Kinderhospiz-Stiftung eingeht, kommt zu 100% dem Bergischen Kinder- und Jugendhospiz Burgholz zugute.
Anlaßspenden
Es gibt viele Anlässe im Leben, bei denen Blumen oder Geschenke verteilt werden. Immer wieder entscheiden sich Menschen dazu auf diese Geschenke zu verzichten und stattdessen an Geburtstagen, Jubiläen oder bei Beerdigungen Spenden für das Kinder- und Jugendhospiz Burgholz zu sammeln. Falls auch Sie sich überlegen uns auf diese Art und Weise zu unterstützen, können Sie gerne ein Stichwort einrichten zudem Ihre Gäste die Spende auf unser Spendenkonto einzahlen können. Im Anschluss können wir Ihnen die Anzahl der Spender und die Gesamtsumme zukommen lassen, wenn Sie uns ihre Kontaktdaten mitteilen. Leider ist es nach der neuen europäischen Datenschutzverordnung nicht möglich Ihnen ohne die Einverständniserklärung der Spender eine Spenderliste mit Namen zukommen zu lassen. Wenn Sie noch Fragen zum Ablauf haben können Sie sich gerne an Frau Anne Walther wenden.
Telefon 0202 69 55 77 0
info@kinderhospiz-burgholz.de
Geldauflagen
In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Diese sind an den Beschluss eines gerichtlichen Verfahrens gebunden und liegen in der Entscheidungsgewalt eines Gerichts. Wir freuen uns, wenn Sie als Staatsanwalt oder Richter unsere Arbeit unterstützen! Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Frau Anne Walther.
Telefon 0202 69 55 77 0
info@kinderhospiz-burgholz.de
Wir brauchen Sie, damit wir für unsere Gäste da sein können!
Unser Spendenkonto:
Kinderhospiz-Stiftung Bergisches Land
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN DE42 3305 0000 0000 9799 97
BIC WUPSDE33XXX
Ihre Spende ist gemäß §10b EStG steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 300 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie des Überweisungsträgers oder Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an. Um die Umwelt zu unterstützen und nachhaltig zu arbeiten erhalten Sie daher erst ab einer Spende von 300 Euro eine Zuwendungsbestätigung.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese aber gerne aus. Schicken Sie uns dazu eine Mail unter Angaben Ihrer vollständigen Kontaktdaten an info@kinderhospiz-burgholz.de
Rückfragen unter Telefon 0202 69 55 77 0